Deutliche Erhöhung der Sporthilfe-Förderung

Freitag, 28. Juni 2019


Ab August kön­nen sich die Sporthilfe-geförderten Athleten über eine deut­li­che Erhöhung der Förderung freu­en. Der Deutsche Bundestag hat im Haushalt des Bundesinnenministeriums (BMI) für 2019 sie­ben Millionen Euro ein­ge­stellt, die zur direk­ten Athletenförderung über die Deutsche Sporthilfe an die Spitzenathleten aus­ge­schüt­tet wer­den. In den letz­ten Monaten wur­de zwi­schen BMI, Sporthilfe, dem Bundesverwaltungsamt und dem Sportausschuss eine Lösung für die Auszahlung erar­bei­tet. Die Athletenvertreter und der Deutsche Olympische Sportbund haben dabei im Vorfeld mit viel Engagement unter­stützt, um den Mittelaufwuchs für die direk­te Athletenförderung über die Sporthilfe zu realisieren.

Die Sporthilfe kann dadurch nun die Grundförderung für alle Olympia- und Perspektivkader-Athleten deut­lich auf­bes­sern und so auch die Förderung der Nachwuchsathleten im NK1 opti­mie­ren. Dabei wer­den die staat­li­chen Mittel aus­schließ­lich den Athleten im Perspektivkader (olym­pisch und para­lym­pisch) zukom­men, wäh­rend die Eigenmittel der Sporthilfe so ein­ge­setzt wer­den, dass fol­gen­de Erhöhungen der Förderung rea­li­siert wer­den können:

Die Grundförderung für Athleten im Top-Team Future (Perspektivkader) wird erhöht

  • von 300 Euro auf 700 Euro pro Monat für Athleten ohne Sportförderstelle
  • von 150 Euro auf 300 Euro pro Monat für Athleten mit Sportförderstelle

Die Grundförderung für Athleten im Top-Team (Olympiakader) wird erhöht

  • von 300 Euro auf 800 Euro pro Monat für Athleten ohne Sportförderstelle
  • von 300 Euro auf 400 Euro pro Monat für Athleten mit Sportförderstelle

Im Top-Team Future wer­den jene Athleten die Förderung von 700 Euro pro Monat aus BMI-Mitteln erhal­ten kön­nen, die im jewei­li­gen Monat dem Perspektivkader ange­hö­ren, jedoch kei­ne Sportförderstelle des Bundes oder der Länder inne­ha­ben (oder eine ver­gleich­ba­re Anstellung im öffent­li­chen Dienst) und deren Gesamteinkünfte im Kalenderjahr unter 45.000 Euro lie­gen. Zum detail­lier­ten Antragsprozess und einer rück­wir­ken­den Auszahlung für die Vormonate wur­den die Athleten bereits informiert.

Zusätzlich zur Grundförderung wird es auch zukünf­tig für die Athleten indi­vi­du­el­le Förderleistungen in Form der von den Wirtschaftspartnern der Sporthilfe finan­zier­ten Ausbildungs- und Elite-Förderprogrammen geben, die in die­sem Zuge eben­falls teil­wei­se anpasst und wei­ter­ent­wi­ckelt wur­den. So kommt die Sporthilfe dem Ziel immer näher, im Schnitt 1.000 bis 1.200 Euro pro Monat an die geför­der­ten Athleten aus­zah­len zu können.

Durch eine wei­te­re Angleichung der Förderkonzepte für olym­pi­sche und para­lym­pi­sche Athleten wer­den in Zukunft auch die Athleten des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) im Paralympics- und Perspektivkader eine Grundförderung in ent­spre­chen­der Höhe erhal­ten. Zudem wer­den auch die Deaflympics-Kader in die erhöh­te Grundförderung einbezogen.

Die Stiftung will wei­ter­hin zwei Drittel der Fördergelder aus der frei­en Wirtschaft akqui­rie­ren und neben der Förderung der Olympia- und Perspektivkader sowohl die Nachwuchsförderung als auch die Nachaktivenförderung bis zum Einstieg in den Beruf weiterentwickeln.

Quelle: Deutsche Sporthilfe